1. Was sind Ihre Öffnungszeiten und Kontaktdaten?
Sie erreichen die Murauer Stadtwerke zu folgenden Zeiten:
EP-Shop
Mo - Fr: 08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 18.00 Uhr
Verwaltung / Stromverrechnung
Mo & Mi: 08.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr
Di, Do & Fr: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontaktdaten
Telefon: +43 (0)3532-2310
Notdienste 0-24 Uhr: +43 (0)3532-2310 (Stromversorgung, Nahwärme, Installation und Internet)
E-Mail: office@murauer-stadtwerke.at
2. Wie kann ich mich als Neukunde anmelden?
Sie können sich ganz einfach über unser Online-Formular oder per Mail an: tarifstelle@murauer-stadtwerke.at anmelden. Bitte geben Sie Ihre Adress- und Kontaktdaten sowie Ihre Anlagennummer (falls bekannt) und das gewünschte Anmeldedatum an.
3. Ich finde meine Stromrechnung nicht mehr. Können Sie mir eine Kopie senden?
Rechnungskopien können Sie jederzeit online in Ihrem Kundenportal abrufen. Alternativ können Sie uns auch per E-Mail unter: tarifstelle@murauer-stadtwerke.at kontaktieren.
4. An wen kann ich mich bei Störungen wenden?
Bei Stromausfällen oder technischen Störungen erreichen Sie unseren 24/7-Bereitschaftsdienst unter der Nummer +43 (0)3532-2310.
5. Wie kann ich einen Umzug anmelden?
Am besten über unser Online-Formular. Für Ihren Umzug benötigen wir Ihre neue Adresse sowie den geplanten Umzugstermin. Informieren Sie uns am besten rechtzeitig (14-tägige Kündigungsfrist), damit wir Ihre Ummeldung problemlos bearbeiten können.
6. Wofür ist ein Smart-Meter gut?
Im Gegensatz zum alten Ferraris-Zähler funktioniert der Smart-Meter elektronisch und verfügt über neue, intelligente Funktionen. Je nach Konfigurationsart speichert der Smart-Meter täglich, alle 15 Minuten oder nur in bestimmten Fällen den Stromverbrauch.
7. Warum bekomme ich einen Smart-Meter?
Die rechtliche Grundlage für die Einführung von Smart-Metern stammt aus einer EU-Richtlinie. Dort wurde festgelegt, dass alle privaten Haushalte mit einem intelligenten Messgerät ausgestattet werden müssen.
Diese Richtlinie wurde in Österreich mit einer Verordnung umgesetzt (IME-VO, Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung). In dieser Verordnung werden Netzbetreiber dazu verpflichtet, bis Ende 2024 mindestens 95% der Zählpunkte mit einem Smart-Meter auszustatten.
8. Welche Wahlmöglichkeiten habe ich beim Smart-Meter?
IME (intelligentes Messgerät in der erweiterten Konfiguration): hier werden 15-Minuten-Werte gemessen, im Gerät gespeichert und einmal täglich im Nachhinein an den Netzbetreiber übermittelt.
IMS (intelligentes Messgerät in der Standardkonfiguration): hier wird ein täglicher Gesamtverbrauchswert im Nachhinein an den Netzbetreiber übermittelt.
DSZ (Digitaler Standardzähler): hier werden keine Werte gespeichert, jedoch darf der Zähler im Bedarfsfall ausgelesen werden (Jahresabrechnung, Preisanpassung, Umzug, Auszug).
9. Kann ich einen Smart-Meter ablehnen?
Der Zähler kann nicht abgelehnt werden, jedoch besteht die Möglichkeit, die Gerätekonfiguration auf DSZ umzustellen. Die Konfiguration „DSZ“ wird am Display angezeigt.